Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens unter Haftpflichtbedingungen. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfehlen wir:
Notieren Sie:
Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis. Schildern Sie allenfalls die Gegebenheit so, wie Sie sie wahrgenommen haben.