"Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen"
Machen Sie es sich leicht - beauftragen Sie uns mit dem Gutachten
"Mit unserer Hilfe Ihre Ansprüche bestmöglich vertreten"
Dann sollten Sie sich um ein neutrales Gutachten bemühen. Ein neutrales Unfall-gutachten ist kein automatisches Verfahren. Begrenzen Sie Ihr Risiko. Das von uns erstellte Schadengutachten bildet die Basis für alle finanziellen Ansprüche und Wertverluste, die durch die Reparatur von Unfallschäden an Ihrem Auto entstehen und bietet Ihnen Rechtsicherheit.
Im Falles eines unverschuldeten Unfalls haben Sie ggf. ein Anrecht auf folgende Leistungen:
Nutzen Sie als Geschädigter dieses Recht - ansonsten können Sie leicht ins Hintertreffen geraten.
Sie können sich telefonisch an uns wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen - das Auftragsformular finden Sie hier:
Schauen Sie doch mal in unserem FAQ vorbei. Hier können wir Ihnen sicherlich direkt einige Fragen beantworten.