Dazu muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" darstellen.
Mit Abschluss des positiven Oldtimergutachtens ist es geschafft und Ihr Fahrzeug kann durch die Zulassungsstelle das begehrte H-Kennzeichen erhalten.
Die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD haben für Sie einen Katalog erstellt in dem die Regelungen der Begutachtung eines Oldtimers nach §23 StVZO erläutert werden. Diesen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Selbstverstädnlich beantworten wir gern Ihre Fragen um Ihren Oldtimer. Schauen Sie doch mal in unserem "FAQ" Dort haben wir bereits häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.